Basisstufe
In der Basisstufe werden vier- bis achtjährige Kinder altersdurchmischt unterrichtet. Der Übergang vom spielerischen zum aufgabenorientierten, systematischen Lernen erfolgt fliessend.
Die Basisstufe umfasst die Kinder der bisherigen Stufen Kindergarten und 1./2. Primar. Der Eintritt in die Basisstufe ist kantonal geregelt. Er erfolgt im Alter von 5 Jahren (Stichtag 31. Juli) und ist obligatorisch. Jüngere Kinder können vorzeitig eingeschult werden, wenn sie die Anforderungen erfüllten. Die Schullaufbahn ist so strukturiert, dass stark individualisierte Lernwege und flexible Durchlaufzeiten normal sind.
Da die Kinder mit unterschiedlichen Voraussetzungen und Fähigkeiten eintreten, richtet sich der Unterricht nicht primär nach ihrem Alter, sondern nach ihrer Entwicklung, ihren Bedürfnissen und Lernmöglichkeiten. Die altersdurchmischten Gruppen bieten ein wertvolles Lernfeld für den verantwortungsvollen Umgang mit anderen Kindern. Gelernt wird einzeln, miteinander und voneinander.
Ziele und Inhalte des Unterrichts
Der Unterricht in der Basisstufe orientiert sich an den Lehrplänen des Kindergartens und der Volksschule des Kantons Luzern. Die darin formulierten Lernziele und Kompetenzen sind verbindlich und gewähren den Anschluss an das dritte Schuljahr.
Ergänzend zum Leitbild der Schule Eschenbach sowie zur Vision und den allgemeinen Leitsätzen unseres gemeinsamen Unterrichtsverständnisses aus dem AdL-Umsetzungskonzept haben die beiden Teams BS und PS im Rahmen eines umfassenden Haltungs- & Wertedialogs im Schuljahr 22/23 Unterrichtsleitsätze vereinbart. Die Bereiche Beziehungen, Lernen, Motivation & Freude sowie Gesundheit & Achtsamkeit sollen im Unterricht handlungsleitend sein.
Kulturfertigkeiten
Für die Einführung von Kulturfertigkeiten wie Lesen, Schreiben und Rechnen ist nicht das Alter oder der Übertritt ins erste Schuljahr massgebend, sondern der Entwicklungsstand der Kinder. Die Flexibilität der Basisstufe ermöglicht, dass Kinder dann lesen, schreiben und rechnen lernen, wenn sie dazu bereit sind. Neugierde und Lernfreude der Kinder sollen dabei nicht gebremst, sondern gefördert werden. Dieser Grundsatz gilt auch für die übrigen Unterrichtsfächer.
Ganzheitlich beurteilen und fördern (GBF)
GBF bezweckt eine umfassende, förderorientierte Beurteilung und berücksichtigt die individuellen Lernbedingungen und Lernprozesse der Lernenden. Selbst-, Sozial- und Sachkompetenz sind gleichwertig zu beurteilen und zu fördern. GBF wird im Kanton Luzern an der Basisstufe und allen 1./2. Klassen praktiziert.
Schulhaus Hübeli
Alle Lernenden der Basisstufe werden im Schulhaus Hübeli eingeschult. Dort verbringen sie alle ihre Bassistufen-Schuljahre.
Die Basisstufe umfasst die Kinder der bisherigen Stufen Kindergarten und 1./2. Primar. Der Eintritt in die Basisstufe ist kantonal geregelt. Er erfolgt im Alter von 5 Jahren (Stichtag 31. Juli) und ist obligatorisch. Jüngere Kinder können vorzeitig eingeschult werden, wenn sie die Anforderungen erfüllten. Die Schullaufbahn ist so strukturiert, dass stark individualisierte Lernwege und flexible Durchlaufzeiten normal sind.
Da die Kinder mit unterschiedlichen Voraussetzungen und Fähigkeiten eintreten, richtet sich der Unterricht nicht primär nach ihrem Alter, sondern nach ihrer Entwicklung, ihren Bedürfnissen und Lernmöglichkeiten. Die altersdurchmischten Gruppen bieten ein wertvolles Lernfeld für den verantwortungsvollen Umgang mit anderen Kindern. Gelernt wird einzeln, miteinander und voneinander.
Ziele und Inhalte des Unterrichts
Der Unterricht in der Basisstufe orientiert sich an den Lehrplänen des Kindergartens und der Volksschule des Kantons Luzern. Die darin formulierten Lernziele und Kompetenzen sind verbindlich und gewähren den Anschluss an das dritte Schuljahr.
Ergänzend zum Leitbild der Schule Eschenbach sowie zur Vision und den allgemeinen Leitsätzen unseres gemeinsamen Unterrichtsverständnisses aus dem AdL-Umsetzungskonzept haben die beiden Teams BS und PS im Rahmen eines umfassenden Haltungs- & Wertedialogs im Schuljahr 22/23 Unterrichtsleitsätze vereinbart. Die Bereiche Beziehungen, Lernen, Motivation & Freude sowie Gesundheit & Achtsamkeit sollen im Unterricht handlungsleitend sein.
Kulturfertigkeiten
Für die Einführung von Kulturfertigkeiten wie Lesen, Schreiben und Rechnen ist nicht das Alter oder der Übertritt ins erste Schuljahr massgebend, sondern der Entwicklungsstand der Kinder. Die Flexibilität der Basisstufe ermöglicht, dass Kinder dann lesen, schreiben und rechnen lernen, wenn sie dazu bereit sind. Neugierde und Lernfreude der Kinder sollen dabei nicht gebremst, sondern gefördert werden. Dieser Grundsatz gilt auch für die übrigen Unterrichtsfächer.
Ganzheitlich beurteilen und fördern (GBF)
GBF bezweckt eine umfassende, förderorientierte Beurteilung und berücksichtigt die individuellen Lernbedingungen und Lernprozesse der Lernenden. Selbst-, Sozial- und Sachkompetenz sind gleichwertig zu beurteilen und zu fördern. GBF wird im Kanton Luzern an der Basisstufe und allen 1./2. Klassen praktiziert.
Schulhaus Hübeli
Alle Lernenden der Basisstufe werden im Schulhaus Hübeli eingeschult. Dort verbringen sie alle ihre Bassistufen-Schuljahre.